Spannungsfall und Verteidigungsfall
Art. 80a GGArt. 115a–115l GGDer Spannungsfall wird vom Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit festgestellt. Erst danach dürfen bestimmte Vorschriften – etwa zu Dienstverpflichtungen, Verkehr und Versorgung – überhaupt angewendet werden. Der Verteidigungsfall ist die nächsthöhere Stufe und erweitert die Befugnisse noch einmal deutlich.
Was du darfst
- +Solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt ist, gelten alle Grundrechte uneingeschränkt.
- +Auch im Spannungsfall bleibt der Rechtsweg offen (Art. 19 Abs. 4 GG).
- +Der Bundestag kann die Feststellung jederzeit wieder aufheben.
Was für dich gilt
- !Nach der Feststellung können Behörden Anordnungen treffen, die im Normalfall unzulässig wären.
- !Anordnungen zuständiger Behörden und Einsatzkräfte sind verbindlich.
Leben, Freiheit und Menschenwürde
Art. 1 GGArt. 2 GGDie Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Diese Rechte sind der Maßstab, an dem sich jede staatliche Maßnahme messen lassen muss.
Was du darfst
- +Du darfst dich und deine Familie schützen und dafür eigenständig Vorsorge treffen.
- +Eingriffe brauchen immer eine gesetzliche Grundlage und müssen verhältnismäßig sein.
Was für dich gilt
- !Eigene Schutzmaßnahmen dürfen andere nicht gefährden oder deren Rechte verletzen.
Bewegungsfreiheit und Ortswechsel
Art. 11 GGAlle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Eingeschränkt werden darf sie nur durch Gesetz und nur in den im Grundgesetz genannten Fällen – unter anderem zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand des Bundes oder eines Landes, bei Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.
Was du darfst
- +Du darfst grundsätzlich jederzeit umziehen, verreisen oder zu Angehörigen fahren.
- +Frühzeitig zu verlegen ist erlaubt – Beschränkungen greifen in der Regel erst, wenn eine Lage bereits eskaliert ist.
Was für dich gilt
- !Sperrungen, Evakuierungsanordnungen und Verkehrslenkung sind zu beachten.
- !Ausweisdokumente solltest du mitführen können.
Wohnung und Eigentum
Art. 13 GGArt. 14 GGBundesleistungsgesetzDie Wohnung ist unverletzlich. Eigentum wird geschützt, kann aber im Rahmen der Gesetze in Anspruch genommen werden – etwa Fahrzeuge, Grundstücke oder Unterkünfte für Sicherstellungszwecke. Eine Inanspruchnahme setzt eine gesetzliche Grundlage voraus und begründet einen Entschädigungsanspruch.
Was du darfst
- +Durchsuchungen brauchen grundsätzlich eine richterliche Anordnung.
- +Wird Eigentum in Anspruch genommen, hast du Anspruch auf Entschädigung.
- +Du darfst deinen Wohnraum baulich und organisatorisch auf Ausfälle vorbereiten.
Was für dich gilt
- !Bei einer rechtmäßigen Anordnung (z. B. Einquartierung, Räumung) ist Widerstand nicht zulässig; der Rechtsweg bleibt offen.
- !Mietrechtliche Pflichten gelten weiter – bauliche Veränderungen brauchen die Zustimmung des Vermieters.
Familie, Kinder und Sorgerecht
Art. 6 GGEhe und Familie stehen unter besonderem Schutz. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Der Staat wacht darüber, greift aber nur bei Versagen der Eltern ein.
Was du darfst
- +Ihr entscheidet als Eltern, wo eure Kinder sich aufhalten und wer sie abholen darf.
- +Familienzusammenführung ist ein legitimes und schützenswertes Ziel eurer Planung.
Was für dich gilt
- !Die Aufsichtspflicht bleibt auch in einer Krise bestehen.
- !Abholberechtigungen sollten schriftlich hinterlegt sein, damit Einrichtungen sie anerkennen können.
Wehrpflicht, Dienst- und Arbeitsverpflichtungen
Art. 12 GGArt. 12a GGArt. 4 Abs. 3 GGArbeitssicherstellungsgesetzMänner können vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Im Verteidigungsfall sind darüber hinaus Dienstverpflichtungen im zivilen Bereich möglich, etwa im Gesundheitswesen oder in ortsfesten Sanitätseinrichtungen. Frauen dürfen keinesfalls zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Was du darfst
- +Wer den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert, kann zum Ersatzdienst herangezogen werden (Art. 4 Abs. 3 GG).
- +Gegen Bescheide steht der Rechtsweg offen.
- +Berufsfreiheit gilt grundsätzlich weiter; Einschränkungen brauchen ein Gesetz.
Was für dich gilt
- !Musterungs- und Einberufungsbescheiden ist Folge zu leisten.
- !In bestimmten Bereichen kann ein Arbeitsplatzwechsel vorübergehend untersagt werden.
- !Plane vorab, wer zu Hause Entscheidungen trifft, wenn du kurzfristig nicht verfügbar bist.
Kommunikation und Daten
Art. 10 GGArt. 5 GGBrief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig. Die Meinungs- und Informationsfreiheit bleibt bestehen; niemand darf daran gehindert werden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten.
Was du darfst
- +Du darfst dich frei informieren – amtliche Warnkanäle wie NINA, Cell Broadcast und Rundfunk sind dafür vorgesehen.
- +Private Absprachen und Treffpunkte zu vereinbaren ist selbstverständlich zulässig.
Was für dich gilt
- !Notrufe dürfen nicht missbräuchlich blockiert werden.
- !Verbreite keine ungeprüften Informationen weiter.
Versorgung, Vorräte und Sicherstellung
ErnährungssicherstellungsgesetzWassersicherstellungsgesetzZSKGDie Sicherstellungsgesetze erlauben es dem Bund, im Bedarfsfall Erzeugung, Verteilung und Abgabe von Lebensmitteln, Wasser und Energie zu steuern – bis hin zu Bezugsbeschränkungen. Eine angemessene private Bevorratung ist ausdrücklich vorgesehen und wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfohlen.
Was du darfst
- +Private Vorratshaltung für den eigenen Haushalt ist erlaubt und erwünscht.
- +Es gibt keine Pflicht, Vorräte zu melden.
Was für dich gilt
- !Bezugsbeschränkungen und Rationierungen sind einzuhalten; Hamsterkäufe können untersagt werden.
- !Kraftstoff darf nur in zugelassenen Behältern und begrenzter Menge gelagert werden.
Dokumente, Vollmachten und Vertretung
Bundesmeldegesetz§§ 1814 ff. BGBPersonalausweisgesetzAusweispflicht, Meldepflicht und Vertretungsregeln gelten auch in einer Krise. Wer im Ernstfall für dich entscheiden soll, braucht eine Vorsorgevollmacht; ohne sie wird im Bedarfsfall eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Was du darfst
- +Du darfst frei bestimmen, wer dich vertritt (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung).
- +Kopien eigener Dokumente darfst du anfertigen und digital sichern.
Was für dich gilt
- !Ausweisdokumente müssen gültig sein; Personen ab 16 Jahren sind ausweispflichtig.
- !Amtliche Dokumente dürfen nicht verändert werden.
Hilfeleistung und Anordnungen
§ 323c StGBArt. 35 GGZSKGBei Unglücksfällen besteht eine Pflicht zur zumutbaren Hilfeleistung. Bund und Länder leisten sich gegenseitig Amts- und Katastrophenhilfe; Einsatzkräfte können Anweisungen erteilen, denen Folge zu leisten ist.
Was du darfst
- +Zumutbar ist nur, was dich und deine Angehörigen nicht erheblich gefährdet.
- +Du darfst dich und deine Familie zuerst in Sicherheit bringen.
Was für dich gilt
- !Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
- !Absperrungen, Evakuierungen und Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sind bindend.
Diese Zusammenfassung dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext sowie die Anordnungen der zuständigen Behörden.